Seit dem Sommersemester 07 verpflichtend für die Anerkennung von Hausarbeiten der Fachgruppe A: Förmliche Erklärung
Die Erfahrung der letzten Semester hat gezeigt, daß manche Studierende die Verpflichtung, eine Hausarbeit in allen Teilen selbst zu verfassen und alles aus fremden Quellen übernommene genau nachzuweisen, nicht ernst genug nehmen.
Es tritt daher, beginnend ab dem SoSe 07, folgende Regelung in Kraft:
- Eine schriftliche Hausarbeit kann nur dann anerkannt werden, wenn ihr die folgende förmliche Erklärung ausgefüllt und unterschrieben beigegeben ist.
- Durch die Unterschrift bestätigen die Studierenden, daß ihnen die darin genannten Regeln wissenschaftlichen Arbeitens bekannt sind und daß sie sich daran gehalten haben.
- Sie bestätigen zugleich, daß sie anerkennen, das bei der Nichteinhaltung der hier gemachten Zusicherung kein Anspruch auf Erteilung eines Scheins besteht.
Es ist Aufgabe der Studierenden, durch sorgfältige Nachweise (Fußnoten, Literaturangaben, Netzadressen) eindeutig zu belegen, daß sie diese Regeln eingehalten haben. Fehlen eindeutige Nachweise, so gilt die Selbsterklärung automatisch als nicht erfüllt. Es ist nicht notwendig, daß die Lehrenden ein mögliches Plagiat eindeutig nachweisen, sondern es ist vielmehr Aufgabe der Studierenden, die Selbständigkeit ihrer Arbeit plausibel zu machen.
[Nicht der Prof muß Dir beweisen, daß Dein Entwurf nix taugt, sondern Du mußt belegen, daß Du gut gearbeitet hast!]
Förmliche Erklärung